Zuschuss und Förderung von Beratung

Zuletzt aktualisiert am 07/04/2026

Das BAFA fördert Unternehmensberatung für Unternehmen (KMU), Freiberufler und Soloselbstständige mit bis zu 2.800 € Zuschuss. Verena Voges ist als Beraterin beim BAFA registriert (ID: 156889), das heißt: Du kannst Dir Marketingberatung u.U. staatlich bezuschussen lassen. Das Programm läuft bis Ende 2026. Wichtig: Den Antrag musst Du stellen, bevor die Beratung beginnt. Hier erfährst Du, wie das genau funktioniert.


BAFA-Förderung von Beratung nach der Gründung und für bestehende Unternehmen

Wusstest Du, dass Du Dir bis zu 2.800 € zu Deiner Marketingberatung vom Staat zurückholen kannst?
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert professionelle Unternehmensberatung für Selbstständige, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Und ja: Auch Marketingberatung für Solopreneure gehört dazu.

Ich bin als Unternehmensberaterin beim BAFA registriert. Das heißt: In vielen Fällen kannst Du meine Beratung fördern lassen und einen Teil der Kosten über das Programm erstattet bekommen. 

Hier bekommst Du alle wichtigen Infos auf einen Blick: Was wird gefördert, wer ist berechtigt, wie viel Geld gibt es, und wie läuft die Antragstellung ab.


Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?

Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" ist ein staatliches Zuschussprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbstständigen hilft, sich professionelle Beratung zu leisten. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert und läuft noch bis zum 31. Dezember 2026.

Du kannst innerhalb dieser Laufzeit insgesamt bis zu fünf Beratungen gefördert bekommen, aber nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen zu stärken, indem externe Expertise bezahlbar wird. Ohne Förderung ist eine professionelle Beratung für viele Solopreneure und kleine Teams schlicht zu teuer. Genau das soll das Programm ändern.


Wer kann mit einem Beratungszuschuss gefördert werden?

Antragsberechtigt bist Du, wenn Dein Unternehmen alle vier dieser Punkte erfüllt:

  • rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland,
  • weniger als 250 Beschäftigte,
  • Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro.

Im Klartext: Auch Selbstständige und Einzelunternehmer:innen sind antragsberechtigt und können von der Beratungsförderung profitieren!

Leider nicht antragsberechtigt sind:

  • Alle, die selbst Unternehmen beraten oder coachen.
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter
  • Gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen

Alle Details zur Antragsberechtigung findest Du im offiziellen Merkblatt des BAFA (PDF von der BAFA-Website)


Wie viel Zuschuss bekommst Du konkret?

Die Förderhöhe hängt von zwei Faktoren ab: Deinem Unternehmensstandort und den tatsächlichen Beratungskosten.

Gefördert werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € pro Auftrag (netto). Die Beratung darf natürlich insgesamt mehr kosten, wird aber nur bis zur Bemessungsgrundlage von 3.500 € gefördert. Die Beratung darf auch weniger kosten. Sie wird dann anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz (50% bzw. 80%) bezuschusst.

Fördersatz 80 % - maximaler Zuschuss 2.800 €:
Neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier

Fördersatz 50 % - maximaler Zuschuss 1.750 €:
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg und ohne Region Trier), Land Berlin, Region Leipzig

Wichtige Neuerung ab 15. November 2025:
Für Antragstellende, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (zum Beispiel bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung), wird der Zuschuss jetzt auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Das macht die Förderung für viele Soloselbstständige noch attraktiver.

Bitte beachte: Ob ein Zuschuss gewährt wird, liegt nicht in meiner Entscheidung. Das obliegt allein dem BAFA.


Was wird gefördert und was nicht?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Einzelberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das schießt ausdrücklich ein:

  • Marketing und Marketingstrategie 
  • Positionierung
  • Unternehmensstrategie
  • Vertrieb
  • Werbestrategie.

Wenn Du also an Deiner Positionierung oder Deiner Marketingstrategie arbeiten willst, fällt das in den förderfähigen Bereich.


Nicht gefördert werden:

  • Seminare und Workshops (nur Einzelberatung!),
  • Beratungen, die bereits mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden,
  • Vermittlungstätigkeiten oder der Erwerb von Waren und Dienstleistungen,
  • überwiegend steuerberatende, gutachterliche oder anwaltliche Tätigkeiten,
  • Umsetzung von Maßnahmen.

Die Beratung darf außerdem eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten.


Wie läuft die Antragstellung Schritt für Schritt ab?

Den Förderantrag stellst Du direkt online über die Antragsplattform des BAFA. Ich unterstütze Dich dabei gerne, aber antragstellendes Unternehmen bist Du.

Schritt 1: Leitstelle wählen
Im Antrag musst Du eine Leitstelle auswählen. Diese prüft den Antrag vorab und unterstützt Dich bei Fragen. Ich empfehle die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH.

Schritt 2: Antrag einreichen
Im Antrag trägst Du unter anderem meine Berater-ID ein. Sie lautet: 156889.

Schritt 3: Vorläufige Förderzusage abwarten
Erst wenn Du die schriftliche Bestätigung (Inaussichtstellung) erhalten hast, darf die Beratung beginnen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Das ist der wichtigste Punkt im gesamten Prozess.

Schritt 4: Beratung durchführen
Wir führen die Beratung durch. Im Anschluss erstelle ich einen Beratungsbericht mit Analyse und Handlungsempfehlungen.

Schritt 5: Verwendungsnachweis einreichen
Du reichst den Verwendungsnachweis online beim BAFA ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss direkt an Dich ausgezahlt.

Sonderfall: Du bist zum Zeitpunkt der Antragstellung kürzer als ein Jahr am Markt.
Dann musst Du vorab ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Frühestens drei Monate vor Antragstellung, spätestens jedoch vor Einreichung des Verwendungsnachweises. Eine Liste der regionalen Ansprechpartner findest Du auf der BAFA-Website unter dem Reiter „Zum Thema".


Warum meine Beratung für die BAFA-Förderung geeignet ist

Ich bin seit Jahren als Unternehmensberaterin beim BAFA gelistet. Meine Berater-ID lautet 156889. Das bedeutet: Meine Beratungsleistungen erfüllen die Voraussetzungen des Programms.

Konkret bedeutet das für Dich: Wenn Du als Solopreneur, Freiberufler oder KMU-Inhaber an Deiner Positionierung, Deiner Marketingstrategie oder Deiner Außenwirkung arbeiten willst, können wir das sehr wahrscheinlich über das BAFA fördern lassen. Erfahre mehr über meine Angebote für KMU oder meine Angebote für Selbstständige und Freiberufler.

Wichtig: Wir sollten vor der Antragstellung über Umfang und Ziele der Beratung sprechen. Loslegen können wir aber erst nach der vorläufigen Förderzusage.


Fazit: Jetzt handeln, solange das Programm läuft

Das BAFA-Programm zur Förderung von Unternehmensberatung ist eine echte Chance, professionelle Unterstützung zu einem Bruchteil der eigentlichen Kosten zu bekommen. Drei wichtige Punkte zum Mitnehmen:

1. Auch Soloselbstständige und Freiberufler:innen sind antragsberechtigt.
2. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht.
3. Das Programm läuft bis Ende 2026. Wer es nutzen will, sollte nicht zu lange warten. Ob es verlängert wird, ist noch nicht bekannt.

Lass uns schauen, ob die Förderung für Dich infrage kommt. Such Dir direkt hier einen Termin für ein kostenloses Kennenlerngespräch aus. Wir klären gemeinsam, welche Beratungsleistung für Dich sinnvoll ist, was Du erreichen willst, und ob wir als Team zusammenpassen.


Alle offiziellen Informationen zur Förderung von Unternehmensberatungen durch das BAFA findest Du hier: Zur BAFA-Website.



Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für Unternehmensberatung

Kann ich als Soloselbstständige/r die BAFA-Förderung beantragen?
Ja. Soloselbstständige, Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen sind ausdrücklich antragsberechtigt, solange sie ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, unter 250 Personen beschäftigen und nicht zu den ausgeschlossenen Berufsgruppen (z. B. Steuerberater:innen, Coaches, Berater:innen) gehören. Auch wer alleine arbeitet, kann von der Beratungsförderung profitieren.

Wie lange dauert es bis zur vorläufigen Förderzusage?
Das variiert. Wer die Unterlagen vollständig und korrekt einreicht, kann innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung erwarten. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu planen und nicht kurz vor dem gewünschten Beratungsstart zu beantragen. Bis die Inaussichtstellung vorliegt, darf die Beratung nicht beginnen.

Was passiert, wenn ich schon mit der Beratung angefangen habe?
Dann ist eine Förderung ausgeschlossen. Das ist der wichtigste Fallstrick im gesamten Verfahren: Eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Der Antrag muss zwingend vor dem ersten Beratungsgespräch gestellt und die vorläufige Förderzusage muss schriftlich vorliegen, bevor wir starten.

Kann ich mehrere Beratungen fördern lassen?
Ja. Innerhalb der Laufzeit des Programms (bis 31. Dezember 2026) kann jedes Unternehmen insgesamt bis zu fünf Beratungen zu verschiedenen Themen gefördert bekommen, aber nicht mehr als zwei pro Jahr. Das bedeutet: Wenn Du bisher noch keine Förderung in Anspruch genommen hast, sind noch mehrere Zuschüsse möglich.

Gilt die neue Brutto-Regelung auch für mich?
Die neue Regelung gilt ab dem 15. November 2025 für alle Antragstellenden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, zum Beispiel bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Für diese Gruppe wird der Zuschuss jetzt auf den Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Für alle anderen bleibt der Nettobetrag die Bemessungsgrundlage. Ob Du betroffen bist, klärst Du am besten kurz mit Deiner Steuerberatung.



Über Verena Voges

Verena Voges ist Marketing- und Positionierungsexpertin sowie Strategieberaterin mit über 25 Jahren Erfahrung. Sie unterstützt Solopreneure, selbstständige Berater & Coaches sowie B2B-Teams aus KMU dabei, ihre Marke klar zu positionieren, überzeugende Botschaften zu entwickeln und mit klugem Marketing sichtbar zu werden. Ihr Ziel: unvergleichbar werden und sich von der Masse abheben, aber ohne Marktgeschrei.
Ihr Ansatz verbindet Strategie mit Umsetzung – von Positionierungscoaching über Strategie-Workshops bis hin zur Umsetzungsbegleitung. Dabei setzt sie auf Storytelling und Elemente des Neuromarketings. Voges Marketing steht für Klarheit, Substanz und Bodenhaftung: ohne Fluff und Hype, dafür mit Hirn, Herz und Humor.


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